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Kinderwagen im Treppenhaus

Kinderwagen sollen nur so lange im Treppenhaus abgestellt werden wie es dauert, das Kind in der Wohnung zu versorgen. Danach ist der Kinderwagen in der Wohnung oder dem mietereigenen Keller abzustellen. Ausnahmen sind nur dann möglich, wenn im Treppenhaus ausreichend Platz, oder sogar ein spezieller Raum zum Abstellen vorhanden ist. Bitte fragen Sie im Zweifelsfall Ihren zuständigen Verwalter.

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Kontakt

gewoge AG
Kleinmarschierstraße 54-58
52062 Aachen

Telefon: +49 241 47704-0
Telefax: +49 241 47704-85

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