Wie hoch ist die Kaution?
Die Mietsicherheit dient bei freifinanziertem Wohnraum der Absicherung sämtlicher aus dem Mietverhältnis entstehenden Forderungen des Vermieters (Miete, Betriebskosten, Nutzungsentschädigung, Schadenersatz, Prozesskostenerstattungsansprüche). Bei preisgebundenem Wohnraum ist nur die Absicherung von Ansprüchen aus unterlassenen Mängelbeseitigungen und Schäden zulässig. Die Mietsicherheit ist gesetzlich auf höchstens 3 Nettokaltmieten begrenzt. Bei der gewoge AG beträgt sie derzeit 2 Nettokaltmieten und wird zinsgünstig angelegt. Es ist möglich, die Kaution in drei gleichen monatlichen Raten zu leisten. Die erste Rate ist bei Abschluss des Mietvertrages fällig.

