Die Wohnung kann auch vor dem 01.09.2026 angemietet werden.
Es besteht die Möglichkeit, bei Bedarf, einige Einrichtungsgegenstände des Vormieters zu übernehmen. Dies ist jedoch keine Voraussetzung.
Da die Wohnung noch teilweise eingerichtet ist, sind bei den abgebildeten Fotos auch einige aus dem Leerstand vorhanden.